Gesetze / Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz
TEHG§ 4 Emissionsgenehmigung
Stand: 13.04.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/TEHG%202025/4#abs-1 (1) Eine Emissionsgenehmigung benötigen
1.
Anlagenbetreiber zur Freisetzung von Treibhausgasen durch eine Tätigkeit nach Teil A Abschnitt 2 Nummer 1 bis 32 des Anhangs und
2.
Verantwortliche zur Freisetzung von Treibhausgasen durch eine Tätigkeit nach Teil B Abschnitt 2 des Anhangs.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/TEHG%202025/4#abs-2 (2) Für die Emissionsgenehmigung gelten ergänzend zu Absatz 1
1.
für Anlagenbetreiber die Anforderungen nach § 20 und
2.
für Verantwortliche die Anforderungen nach den §§ 41 und 42.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/TEHG%202025/4#abs-3 (3) Die zuständige Behörde überprüft unabhängig von § 16 Absatz 1
1.
mindestens alle fünf Jahre die Angaben in der Emissionsgenehmigung und
2.
die Emissionsgenehmigungen oder die getroffenen Feststellungsentscheidungen zur Emissionshandelspflicht bei Änderungen
a)
des Anwendungsbereichs oder der Tätigkeiten nach diesem Gesetz oder
b)
in der Betriebsweise der Anlage, die dazu führen, dass die Durchführung einer Tätigkeit nach Teil A Abschnitt 2 Nummer 1 bis 32 des Anhangs in der Anlage dauerhaft technisch nicht mehr möglich ist.
Sie ändert die Emissionsgenehmigung im Bedarfsfall entsprechend von Amts wegen. Die §§ 48 und 49 des Verwaltungsverfahrensgesetzes bleiben im Übrigen unberührt.
Wird zitiert von 28 Entscheidungen zu § 4 TEHG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Karlsruhe, 18.10.2004 – 10 K 2205/04
- BVerwG, 18.02.2010 – 7 C 10.09Zitiert von 6
- BVerwG, 18.02.2010 – 7 C 10/09Landesbehörden sind zur Prüfung und ggf. zur Genehmigung von Monitoring-Konzepten verpflichtet
- BVerfG, 14.05.2007 – 1 BvR 2036/05Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz: Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde gegen Betreiberpflichten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 31
- BVerfG, 13.03.2007 – 1 BvF 1/05Zum Prüfungsmaßstab für die innerstaatliche Umsetzung von Richtlinien des Gemeinschaftsrechts; hier: § 12 des Gesetzes über den nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2005 bis 2007Zitiert von 131
- BVerfG, 10.12.2009 – 1 BvR 3151/07Emissionshandel: Gerichtliche Kontrolldichte bei behördlichen Prognoseentscheidungen und Einfluss der Nichtigkeit einer Rechtsverordnung auf den Prognosespielraum Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 87
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 28.05.2025 – 5 U 15/17
- VG Berlin, 02.06.2022 – 10 K 26/22Zitiert von 1
- OVG Sachsen, 29.03.2021 – 1 B 30/21Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 4 TEHG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.